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erstmalige Herstellung

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 1089/04 vom 27.04.2006

Rechtsgebiete:BauGB, ThürKAG
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Beitrittsgebiet, 03.10.1990, Straße, erstmalige Herstellung, Ausbauprogramm, Planung, schriftlich, örtliche Ausbaugepflogenheiten, ortsüblich, Herstellungsmerkmale, Durchschnitt, Ausbaustandard, Beitragsrecht
Stichwort:erstmalige Herstellung
Leitsatz:Ein "Ausbauprogramm" ist eine Planung, die in irgendeiner Weise schriftlichen Niederschlag gefunden hat.

Nach Wortlaut und Zweck des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB liegt es nahe, zunächst festzustellen, ob ein schriftlich manifestiertes Ausbauprogramm vorliegt; wenn ein solches nicht existiert oder nicht aufgefunden werden kann, ist ersatzweise zu prüfen, ob die Erschließungsanlage bzw. Teile davon den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechen. Ist mithin der genaue Abgleich mit einer schriftlich niedergelegten Planung nicht möglich, wird das technische Ausbauprogramm durch die örtlichen Ausbaugepflogenheiten als gleichwertiger Prüfungsmaßstab für die erstmalige Herstellung substituiert.

Unter dem Begriff "örtlich" sind grundsätzlich die Ausbaugepflogenheiten des gesamten Ortes zu verstehen.

Das Tatbestandsmerkmal der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" als Ersatz für eine nicht mehr vorhandene Planung zwingt nicht dazu, nur einen einzigen durchschnittlichen Ausbaustandard als üblich anzunehmen. Für die Feststellung der örtlichen Ausbaugepflogenheiten können auch Funktion und Ausbauzeitpunkt der Straße von Bedeutung sein.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 1089/04



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10656/05.OVG vom 09.08.2005

Rechtsgebiete:KAG, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Sanierungsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbaumaßnahme, wiederkehrender Beitrag, erstmalige Herstellung, Aufwand, Ausbauaufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragsfähigkeit, Abrechnungseinheit, funktionaler Zusammenhang, Rückwirkung, In-Kraft-Treten, Sanierungsgebiet, förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, Sanierung, jährliche Ausbauaufwendungen, Investitionen, Aufwendungen, Finanzierung der Sanierung, Bodenwerterhöhung, Heranziehung, Verschonung, Abschnitt
Stichwort:erstmalige Herstellung
Leitsatz:Die Entscheidung der Gemeinde, statt einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen künftig wiederkehrende Beiträge zu erheben, ist bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten auch rückwirkend möglich.

Ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet kann nicht Teil einer Abrechnungseinheit zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge sein.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10656/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 12155/04.OVG vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:KAG, BGB, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, wiederkehrender Beitrag, Erneuerung, erstmalige Herstellung, endgültige Herstellung, Ausbauzustand, Fertigstellung, unfertige Straße, Verbindungsstraße, Aufwand, Ausbauaufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragsfähigkeit, Bauprogramm, Herstellungsmerkmal, Widmung, öffentliche Straße, Abrechnungseinheit, funktionaler Zusammenhang, Tiefenbegrenzung, Bebauungszusammenhang, unbeplanter Innenbereich, Innenbereich, Außenbereich, Friedhof, Sportplatz, Hinterliegergrundstück, Notwegerecht, Verschonung, Straßenbenutzung, Straßenbenutzungsrecht, vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, vorläufige Benutzung, Zugang, Zufahrt
Stichwort:erstmalige Herstellung
Leitsatz:Noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein.

Eigentümern bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke an einer rechtlich oder tatsächlich unfertigen Verkehrsanlage, die durch Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist, steht keine die Ausbaubeitragspflicht auslösende dauerhaft gesicherte Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu, sondern ein vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, das eine Berufung auf ein zivilrechtliches Notwegerecht ausschließt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 12155/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11850/04.OVG vom 09.02.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Erschlossensein, Verteilung, Erschließungsbeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Widmung, Bauprogramm, verbindliches Bauprogramm, Änderung des Bauprogramms, Zustimmung, Bebauungsplan, Planungsänderung, Genehmigung, Anzeigeverfahren, höhere Verwaltungsbehörde, Straßenparzelle, öffentliche Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche, Herstellung, erstmalige Herstellung, Fertigstellung, plankonforme Herstellung, plankonforme Fertigstellung, endgültige Herstellung, Zustand der Unfertigkeit, Unfertigkeit, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, wegemäßige Erschließung, Erreichbarkeit, Zufahrt, Inanspruchnahme, Hindernis, Erreichbarkeitshindernis
Stichwort:erstmalige Herstellung
Leitsatz:Die auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 BauGB (Fassung 1986) abgegebene Erklärung der zuständigen Behörde, gegen die Aufstellung eines angezeigten Bebauungsplans mache sie keine Rechtsverletzungen geltend, steht einer Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zur Herstellung der Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB (Fassung 1986) gleich. Sie gilt gemäß § 233 Abs. 3 BauGB mit dem Inhalt fort, mit dem sie wirksam erlassen wurde.

Zu den Möglichkeiten, das Bauprogramm mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht zu ändern.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11850/04.OVG


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