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Erstmalige Anschuldigung eines Dienstvergehens im Widerspruchsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 R 2/04 vom 02.02.2005

Rechtsgebiete:BDG, BBG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Erstmalige Anschuldigung eines Dienstvergehens im Widerspruchsbescheid, Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei mehreren nicht schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen eines Postbeamten
Stichwort:Erstmalige Anschuldigung eines Dienstvergehens im Widerspruchsbescheid
Leitsatz:Die Einbeziehung eines in der Disziplinarverfügung nicht angeschuldigten disziplinaren Vorwurfs in die Widerspruchsentscheidung verstößt gegen die Vorschrift des § 42 Abs. 2 Satz 1 BDG, die es der Widerspruchsbehörde im Zusammenwirken mit § 19 Abs. 1 Satz 1 BDG verbietet, den in der Disziplinarvefügung vorgeworfenen Sachverhalt auf weitere disziplinarrechtlich erhebliche Verhaltensweisen auszudehnen; dies gilt wegen der Maßgeblichkeit der Disziplinarverfügung und ihrer Begründung auch für den Fall, dass die in Rede stehende - in der Disziplinarverfügung nicht angeschuldigte - Verhaltensweise Gegenstand der Einleitungsverfügung war.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 R 2/04




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