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OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 642/04 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Ausbaugepflogenheiten, örtliche, Ausbauprogramm, technisches, Beweislast, materielle, Darlegungslast, Erschließungsbeitrag, Herstellung, erstmalige, Stichtag, Straßenausbaubeitrag, Zeitpunkt, maßgeblicher
Stichwort:erstmalige
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 642/04



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 572/04 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Ausbaugepflogenheiten, örtliche, Ausbauprogramm, technisches, Erschließungsbeitrag, Herstellung, erstmalige, Stichtag, Straßenausbaubeitrag, Zeitpunkt, maßgeblicher
Stichwort:erstmalige
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 572/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 386/05 vom 20.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, NKAG
Schlagworte:Ausbauermessen, Erschließungsbeiträge, Herstellung, erstmalige, Nutzung, bestimmungsgemäße, Straßenausbaubeiträge, Übergangsregelung, Verbesserung, Wohnweg, befahrbarer
Stichwort:erstmalige
Leitsatz:Für zwischen dem 1. Juli 1961 (Inkrafttreten des BBauG) und dem 30. Juni 1987 technisch fertig gestellte unbefahrbare Wohnwege führt die Übergangsregelung in § 242 Abs. 4 Satz 1 BauGB dazu, dass ab dem Inkrafttreten des BauGB am 1. Juli 1987 auf der Grundlage dieses Gesetzes Erschließungsbeiträge innerhalb der geltenden Verjährungsfristen erhoben werden können, sofern ab dem 1. Juli 1987 die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Beitragserhebung erfüllt sind, der unbefahrbare Wohnweg also in dieser Zeit den wirksamen Herstellungsmerkmalen einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entspricht.

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine beitragsfähige Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG angenommen werden kann.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 386/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 295/03 vom 19.11.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Herstellung, erstmalige, Herstellung, endgültige, Teil-Einrichtung, Gehweg, Parktasche, Erforderlichkeit, Ermessen, Grund, einleuchtender
Stichwort:erstmalige
Leitsatz:1. Teil-Einrichtungen sind erst dann erstmalig hergestellt, wenn sie insgesamt - also in ihrer gesamten Ausdehnung - den in der Satzung als endgültig vorgesehenen Ausbauzustand erreicht haben.

2. Eine Erschließungsanlage ist erst dann endgültig hergestellt, wenn sie den Herstellungsmerkmalen einer gültigen Satzung entspricht (wie BVerwG, Urt. v. 22.08.1975 - BVerwG IV C 11.73 -, BVerwGE 49, 131).

Die Satzung kann bestimmen, dass Parktaschen eine Befestigung auf einem "tragfähigen Unterbau" erhalten sollen.

3. Der Umstand, dass eine Teil-Einrichtung aus Anlass von Arbeiten an der (Bundes-)Straße her-gestellt wird, schließt die Erforderlichkeit des Aufwands nicht aus. Dieses Merkmal markiert lediglich eine äußerste Grenze, innerhalb welcher die Gemeinde Ermessen hat.

Dieses Ermessen ist nicht überschritten, wenn für die Maßnahme ein einleuchtender Grund besteht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 295/03


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