JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > erstinstanzliches
| Rechtsgebiete: | BImSchG, GIRL, TA Luft 2002, VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdeverfahren, Genehmigung, immissionsschutzrechtliche, Geruchsimmissionen, GIRL, Rechtsschutz, vorläufiger, TA Luft, VDI-Richtlinie 3471, Vorbringen, erstinstanzliches |
| Stichwort: | erstinstanzliches |
| Leitsatz: | 1.) Auf die Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - kann regelmäßig verzichtet werden, wenn die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage einen nach der TA Luft sowie der VDI-Richtlinie 3471 ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung wahrt. 2.) Im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist im Fall der Darlegung durchgreifender Gründe gegen die erstinstanzliche Entscheidung durch den dort unterlegenen Antragsgegner und Beschwerdeführer auch das erstinstanzlich bis dahin unberücksichtigte Vorbringen des Antragstellers hinsichtlich weiterer möglicher Rechtsverletzungen zu würdigen. Die Beschränkung des Beschwerdegerichts auf die Prüfung der dargelegten Gründe steht dem nicht entgegen. Diese Beschränkung gilt nur für das Vorbringen des Beschwerdeführers. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 159/04 | |
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