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erster Asylantrag nach Anordnung der Sicherungshaft

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 43/03 vom 25.02.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, AuslG
Schlagworte:erster Asylantrag nach Anordnung der Sicherungshaft
Stichwort:erster Asylantrag nach Anordnung der Sicherungshaft
Leitsatz:1) Die in § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 AsylVfG vorgesehene Monatsfrist, innerhalb derer ein aus der Haft heraus gestellter erster Asylantrag des Betroffenen zur Haftverschonung führt, bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der unerlaubten Einreise und der wirksamen Antragstellung bei dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

2) Die Anordnung der auf den Haftgrund des § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AuslG (unerlaubte Einreise) gestützten Abschiebungshaft hat auf den Lauf dieser Frist keinen Einfluß.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 43/03




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