JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge
| Rechtsgebiete: | BVG, SGB X |
| Schlagworte: | Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge |
| Stichwort: | Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge |
| Leitsatz: | Leitsatz: Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSHG nicht rechnen muß. Urteil des 5. Senats vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 2.98 - I. VG Regensburg vom 14.03.1995 - Az.: VG RN 4 K 93.2228 - II. VGH München vom 14.01.1998 - Az.: VGH 12 B 95.1311 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.98 | |
| Rechtsgebiete: | BVG, SGB X |
| Schlagworte: | Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge |
| Stichwort: | Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge |
| Leitsatz: | Leitsatz: Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSGH nicht rechnen muß (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 5 C 2.98 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). Urteil des 5. Senats vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 3.98 - I. VG Regensburg vom 18.07.1995 - Az.: VG RN 4 K 93.2300 - II. VGH München vom 14.01.1998 - Az.: VGH 12 B 95.2750 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 3.98 | |
| Rechtsgebiete: | BVG, SGB X |
| Schlagworte: | Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge |
| Stichwort: | Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge |
| Leitsatz: | Leitsatz: Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSHG nicht rechnen muß (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 5 C 2.98 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). Urteil des 5. Senats vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 4.98 - I. VG Augsburg vom 23.09.1994 - Az.: VG Au 3 K 94.220 - II. VGH München vom 14.01.1998 - Az.: VGH 12 B 94.3878 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.98 | |
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