JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erstattungspflicht des Arbeitgebers
| Rechtsgebiete: | AFG, SGB III |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Kündigungsberechtigung aus wichtigem Grund - Zeitpunkt des Vorliegens - Kausalität |
| Stichwort: | Erstattungspflicht des Arbeitgebers |
| Leitsatz: | § 128 Abs 1 S 2 Nr 5 AFG ist funktionsdifferent dahingehend auszulegen, dass die Berechtigung zur Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich bei Beendigung der Beschäftigung vorhanden sein muss, wenn diese mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses nicht übereinstimmt. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 7/06 R | |
| Rechtsgebiete: | AFG, SGB III, SGB VI |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Anspruch auf anderweitige Sozialleistung - vorgezogene Altersrente - Beginn bzw Zeitpunkt |
| Stichwort: | Erstattungspflicht des Arbeitgebers |
| Leitsatz: | Für den Nichteintritt der Erstattungspflicht wegen Erfüllung der Voraussetzungen für eine anderweitige Sozialleistung ist maßgebend, ab welchem Zeitpunkt der Arbeitslose bei rechtzeitiger Antragstellung die Zahlung der anderweitigen Leistung erhalten kann. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 23/06 R | |
| Rechtsgebiete: | AFG, SGB III, SGG |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - unzumutbare Belastung - Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze - Betrachtung der Gesamtsituation der Beteiligungsgesellschaft |
| Stichwort: | Erstattungspflicht des Arbeitgebers |
| Leitsatz: | Bei der Beurteilung, ob die Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer wegen einer unzumutbaren Belastung (Gefährdung der verbleibenden Arbeitsplätze nach Personalabbau) entfällt, ist nicht nur auf das operative Ergebnis des Unternehmens abzustellen; maßgeblich ist die Gesamtsituation des Unternehmens unter Einschluss von Gewinnen aufgrund der Beteiligungen an anderen Unternehmen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 14/06 R | |
| Rechtsgebiete: | AFG, SGB III, BGB, GG |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Zurechnung der Beschäftigungszeiten, Betriebsübergang, Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Betriebsveräußerer, Verfassungsmäßigkeit, Gesamtschuldnerschaft, Ausgleichspflicht, kein Befreiungstatbestand bei Aufhebungsvertrag |
| Stichwort: | Erstattungspflicht des Arbeitgebers |
| Leitsatz: | Tritt der Arbeitgeber durch einen Betriebsübergang (§ 613a BGB) in die Rechte und Pflichten eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein, so sind ihm die bei dem früheren Arbeitgeber zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Beurteilung der Erstattungspflicht nach § 128 Abs 1 AFG auch dann zuzurechnen, wenn noch der Betriebsveräußerer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat (Anschluss an BSG vom 18.9.1997 - 11 RAr 55/96 = SozR 3-4100 § 128 Nr 3). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 32/05 R | |
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