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Erstattungsfähigkeit von zweitinstanzlichen Verkehrsanwaltskosten

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 443/02 vom 02.09.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Erstattungsfähigkeit von zweitinstanzlichen Verkehrsanwaltskosten
Stichwort:Erstattungsfähigkeit von zweitinstanzlichen Verkehrsanwaltskosten
Leitsatz:Für das Berufungsverfahren sind Verkehrsanwaltskosten - auch bis zur Höhe der ersparten Kosten einer Informationsreise der auswärtigen Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten - nur ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn sich die tatsächliche Grundlage des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz gegenüber der 1. Instanz wesentlich geändert hat (Bestätigung von Senat, JurBüro 1983, 1401; 1978, 1206).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 443/02




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