JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erstattungsfähigkeit von Gebühren des Rechtsbeistandes im Mahnverfahren bei späterem streitigen Verfahren
| Rechtsgebiete: | KostÄndG 1957, ZPO, BRAGO |
| Schlagworte: | Gebühren eines Rechtsbeistandes beim Prozeß in eigener Sache, Erstattungsfähigkeit von Gebühren des Rechtsbeistandes im Mahnverfahren bei späterem streitigen Verfahren |
| Stichwort: | Erstattungsfähigkeit von Gebühren des Rechtsbeistandes im Mahnverfahren bei späterem streitigen Verfahren |
| Leitsatz: | 1) Führt ein Rechtsbeistand einen Prozeß in eigener Sache, so kann er wie ein Rechtsanwalt Gebühren erstattet verlangen. 2) Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Mahnverfahren begründet für diesen dann erstattungsfähige Gebühren neben denen des späteren Prozeßbevollmächtigten, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht zu rechnen brauchte. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 203/01 | |
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