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Erstattungsfähigkeit von Detekteikosten

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 35/01 vom 06.05.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erstattungsfähigkeit von Detekteikosten
Stichwort:Erstattungsfähigkeit von Detekteikosten
Leitsatz:1. Die Einschaltung einer Detektei ist erstattungsrechtlich erforderlich, wenn aus vernünftiger Sicht der Partei ein konkreter Anlass oder Verdacht besteht, es für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung auf die Bestätigung der Verdachtsmomente durch nachvollziehbare Einzeltatsachen ankommen kann und diese nur durch eine Detektei sachgerecht ermittelt werden können.

2. Die dadurch entstehenden Aufwendungen sind regelmäßig durch Vorlage eines Ermittlungsberichts und einer danach aufgegliederten Kostenrechnung glaubhaft zu machen. Sie dürfen nicht außer Verhältnis, zum Streitgegenstand stehen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 35/01




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