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Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 28/03 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten
Stichwort:Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten
Leitsatz:Anwaltskosten des Berufungsbeklagten sind auch dann erstattungsfähig, wenn sich ein Anwalt erst nach einer Hinweisverfügung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO an den Berufungskläger für den Berufungsbeklagten meldet
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 28/03




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