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Erstattungsfähigkeit nach Beiordnung ohne Einschränkung trotz § 121 Abs. 3 ZPO

Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Beschluss, 4 WF 337/03 vom 27.01.2004

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Reisekosten für auswärtigen Rechtsanwalt, Erstattungsfähigkeit nach Beiordnung ohne Einschränkung trotz § 121 Abs. 3 ZPO
Stichwort:Erstattungsfähigkeit nach Beiordnung ohne Einschränkung trotz § 121 Abs. 3 ZPO
Leitsatz:Sofern der Prozesskostenhilfebeschluss keine Einschränkung dahin enthält, dass der Verfahrensbevollmächtigte nur zu den Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichtes ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet war, können auch Reisekosten für den Rechtsanwalt beansprucht werden.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 4 WF 337/03




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