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Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr bei Kostenaufhebung nach vorausgegangenem selbständigen Beweisverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 718/02 vom 27.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr bei Kostenaufhebung nach vorausgegangenem selbständigen Beweisverfahren
Stichwort:Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr bei Kostenaufhebung nach vorausgegangenem selbständigen Beweisverfahren
Leitsatz:Werden die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der Kosten des Beweisverfahrens, die der Beklagte trägt, so kann die anwaltliche Prozessgebühr nicht dem Beweisverfahren zugeordnet werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 718/02




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