JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erstattungsfähigkeit
| Rechtsgebiete: | GKG, VwGO |
| Schlagworte: | Erinnerung, Erstattungsfähigkeit, Informationsreise, Kostenfestsetzung, Kostenminimierung, Parteikosten, Privatgutachten, Recherchekosten, Vorlage des Gutachtens |
| Stichwort: | Erstattungsfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Der Senat entscheidet über die Beschwerde auch dann in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, wenn der Berichterstatter bzw. Einzelrichter im erstinstanzlichen Verfahren für die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zuständig war. 2. Erstattungsfähig ist grundsätzlich nur eine Informationsreise in jeder Instanz; die Erstattungsfähigkeit weiterer Informationsreisen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles. 3. Kosten von Privatgutachten sind als außergerichtliche Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 E 856/09 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Parteigutachten, Erstattungsfähigkeit |
| Stichwort: | Erstattungsfähigkeit |
| Leitsatz: | Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise die Kosten von privat prozessbegleitend eingeholten Sachverständigengutachten erstattungsfähig sein können. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 22 W 1/09 BSch | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Kosten - Erstattungsfähigkeit - Berufungsverfahren - Stillhalteabkommen |
| Stichwort: | Erstattungsfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Nach Einlegung der Berufung darf ein Berufungsbeklagter seinen Prozessbevollmächtigten für das Berufungsverfahren mandatieren, auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur "fristwahrend" eingelegt hat. 2. Der Erstattung der entstandenen Verfahrensgebühr steht nicht entgegen, dass die Berufung zurückgenommen wurde, bevor sich die Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten in dem Berufungsverfahren bestellt hatten oder ansonsten nach außen in Erscheinung getreten waren. 3. Ein Stillhalteabkommen kommt nicht bereits dadurch zustande, dass die Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten die Bitter der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers, sich zunächst nicht zu bestellen, nicht beantworten. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 Ta 494/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VwGO |
| Schlagworte: | Erstattung Rechtsanwaltskosten für Behörde, Erstattungsfähigkeit, Grundsatz Kosten des Verfahrens niedrig zu halten, Grundsatz von Treu und Glauben, Kostenerstattung, Kostenerstattung für Behörde (Rechtsanwalt), Kostenerstattungsanspruch, Rechtsanwalt (Kostenerstattung für Behörde), Rechtsanwaltskosten (Erstattung), Treu und Glauben |
| Stichwort: | Erstattungsfähigkeit |
| Leitsatz: | Kosten eines Rechtsanwaltes, der die Landwirtschaftskammer vertreten hat, sind nur dann ausnahmsweise nicht erstattungsfähig, wenn seine Beauftragung offensichtlich nutzlos und bei objektiver Betrachtung allein dazu angetan gewesen ist, dem Kläger Kosten zu verursachen. Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit ist dabei nicht, ob der Prozessgegner oder das Gericht die Tätigkeit des bevollmächtigten Rechtsanwalts für nutzlos halten, sondern, ob sie für die von ihm vertretene Partei von Nutzen ist. Es liegt deshalb im eigenen Ermessen der Behörde, ob sie sich im gerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt oder ob sie sich für die Prozessführung eines entsprechend qualifizierten Beamten oder Angestellten bedient. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Behörde in einer Vielzahl von Verfahren, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Wesentlichen gleich zu beurteilen sind, beteiligt gewesen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 OA 165/08 | |
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