( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterEErstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 

Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 159/02 vom 24.06.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, wenn im späteren Hauptsacheprozess eine Kostenentscheidung ergeht, nach der die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden
Stichwort:Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Leitsatz:1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass auch die Gerichtskosten eines selbständigen Beweisverfahrens als außergerichtlichen Kosten des späteren Hauptsacheprozesses anzusehen und deshalb im Falle einer Kostenaufhebung im Hauptsacheprozess nicht auszugleichen sind.

2. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien die Kostenregelung in einem von ihnen abgeschlossenen Vergleich übereinstimmend anders verstanden haben.

3. Darauf kann im Einzelfall auch aufgrund des nachträglichen Verhaltens der Parteien, zum Beispiel entsprechender Kostenausgleichungsanträge, geschlossen werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 159/02




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/erstattungsfaehgikeit-der-kosten-des-selbstaendigen-beweisverfahrens

"Erstattungsfähgikeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN