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Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundlos geleisteter -

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 71.03 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Erstattung, öffentlich-rechtliche - wegen rechtsgrundlos erbrachter Arbeit, öffentlich-rechtliche Erstattung, Anrechnung von geleisteter Sozialhilfe, Anrechnung von Sozialhilfe auf einen Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger, Arbeit, Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundlos geleisteter -
Stichwort:Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundlos geleisteter -
Leitsatz:1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht nur in dem Umfang, in dem es per saldo zu einem (rechtsgrundlosen) Vermögenszuwachs gekommen ist. Ist rechtsgrundlos Arbeit geleistet worden, besteht der Vermögenszuwachs in der Ersparnis von Aufwendungen zur Erlangung der Arbeitsleistung.

2. Auf einen Erstattungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger wegen rechtsgrundlos erlangter Arbeitsleistung ist an den Erstattungsberechtigten und seine Angehörigen in dieser Zeit geleistete Sozialhilfe anzurechnen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 71.03




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