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Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 10.00 vom 22.11.2001

Rechtsgebiete:SGB X
Schlagworte:Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X, -, entsprechende Anwendung der §§ 45, 48 SGB X auf -, -, Erbenhaftung für -
Stichwort:Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X
Leitsatz:Bei der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs nach § 50 Abs. 2 SGB X gegen einen Erben des Verpflichteten ist im Rahmen der entsprechenden Anwendung der §§ 45 und 48 SGB X auf die Umstände in der Person des Erblassers, nicht aber auf in der Person des Erben begründete Umstände abzustellen.

Liegen keine atypischen Umstände vor, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des entsprechend anzuwendenden § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X der Weg in eine ungebundene Ermessensentscheidung nicht eröffnet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 10.00




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