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Erstattungsanspruch eines Landes für Kosten der Ausbildung eines ehemaligen Landesbeamten gegenüber dessen neuen Dienstherrn.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 32.99 vom 26.10.2000

Rechtsgebiete:BRRG, BayBG, RVO, SGB V, SGB IV, SGB VII, KVLG 1989
Schlagworte:Revisibilität von Landesrecht, Dienstherrnfähigkeit eines öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträgers, Erstattungsanspruch eines Landes für Kosten der Ausbildung eines ehemaligen Landesbeamten gegenüber dessen neuen Dienstherrn.
Stichwort:Erstattungsanspruch eines Landes für Kosten der Ausbildung eines ehemaligen Landesbeamten gegenüber dessen neuen Dienstherrn.
Leitsatz:Leitsatz:

Eine landwirtschaftliche Krankenkasse, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ihre von der Aufsichtsbehörde genehmigte Satzung das Recht verliehen worden ist, Beamte zu haben, besitzt die Dienstherrnfähigkeit auch dann, wenn sie keine eigenen Beamten beschäftigt.

Urteil des 2. Senats vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 32.99 -

I. VG Würzburg vom 14.10.1997 - Az.: VG W 9 K 97.435 -
II. VGH München vom 18.09.1998 - Az.: VGH 3 B 97.3773 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 32.99




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