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Erstattungsanspruch des Berufungsbeklagten für die ihm im Berufungsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 60/01 vom 12.11.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erstattungsanspruch des Berufungsbeklagten für die ihm im Berufungsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten
Stichwort:Erstattungsanspruch des Berufungsbeklagten für die ihm im Berufungsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten
Leitsatz:Wird zur Fristwahrung gegen ein Urteil Berufung eingelegt, so kann dem Berufungsbeklagten grundsätzlich zugemutet werden, mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zuzuwarten, bis der Berufungskläger zu verstehen gegeben hat, dass er das Rechtsmittel tatsächlich durchführen will. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein entsprechendes Stillhalteabkommen geschlossen ist. Eine Pflicht zum Zuwarten besteht aber dann nicht mehr, wenn der Berufungskläger kommentarlos um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nachsucht, ohne den Vorbehalt der Fristwahrung zu wiederholen oder sonst auf das Stillhalteabkommen einzugehen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 60/01




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