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Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

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BSG – Urteil, B 12 AL 1/05 R vom 13.09.2006

Rechtsgebiete:SGB IV
Schlagworte:Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung - Bindung des Verwaltungsaktes
Stichwort:Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
Leitsatz:Der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge entsteht und verjährt nicht, solange dem Berechtigten gegenüber durch Verwaltungsakt verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 AL 1/05 R




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