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Erstattung von Testkaufauslagen Zug um Zug gegen Rückgabe der Testkaufsache

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 41/02 vom 09.04.2002

Rechtsgebiete:ZPO, UrhG
Schlagworte:Erstattung von Testkaufauslagen Zug um Zug gegen Rückgabe der Testkaufsache
Stichwort:Erstattung von Testkaufauslagen Zug um Zug gegen Rückgabe der Testkaufsache
Leitsatz:Die im Falle der Erstattungsfähigkeit von Testkaufaufwendungen in den Kostenfestsetzungsbeschluss aufzunehmende Maßgabe, dass die Zahlung Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe der erwobenen Testkaufsache zu leisten ist, gilt auch dann, wenn der Erstattungsgläubiger geltend macht, ihm stehe im Fall der Rückgabe der Sache ein urheberrechtlicher Vernichtungsanspruch zu.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 41/02




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