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Erstattung von Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 8 W 19/08 vom 28.03.2008

Rechtsgebiete:AKB, BGB
Schlagworte:Erstattung von Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung
Stichwort:Erstattung von Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung
Leitsatz:1. Die Regelung in § 13 Abs. 7 S. 2 AKB, dass der Kaskoversicherer die Umsatzsteuer nur dann ersetzt, wenn und soweit sie für den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer tatsächlich angefallen ist, erfasst sämtliche Fälle, in denen der Versicherer dem Grunde nach Kaskoentschädigung zu leisten hat, also auch den des Verlustes eines PKW. Sie ist nicht auf die Fälle der Beschädigung und Zerstörung beschränkt.

2. Die Klausel verstößt in dieser Form nicht gegen § 307 BGB, weil sie weder vom gesetzlichen Leitbild abweicht noch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder den Versicherungsnehmer sonst unangemessen benachteiligt.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 8 W 19/08




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