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Erstattung selbst aufgewendeter notwendiger Fahrkosten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 S 1 SGB

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 19/07 R vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:SGB V, GG, SGG
Schlagworte:Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung - körperliche Auffälligkeit von beachtlicher Erheblichkeit -Gefährdung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -Verfassungsmäßigkeit - Zulässigkeit der Klage auf Erstattung von Fahrkosten - Erstattung selbst aufgewendeter notwendiger Fahrkosten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 S 1 SGB
Stichwort:Erstattung selbst aufgewendeter notwendiger Fahrkosten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 S 1 SGB
Leitsatz:Versicherte können Krankenbehandlung wegen Entstellung nur beanspruchen, wenn sie objektiv an einer körperlichen Auffälligkeit von so beachtlicher Erheblichkeit leiden, dass sie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gefährdet (Weiterentwicklung von BSG vom 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R = BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr 3).
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 19/07 R




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