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Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 465/00 vom 25.01.2001

Rechtsgebiete:BGB, Bundes-Manteltarifvertrag für den Güterfernverkehr
Schlagworte:Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
Stichwort:Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam.

2. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewußt in Kauf nimmt, daß es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig und ist nach § 826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verhängt werden.

Aktenzeichen: 8 AZR 465/00
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001
- 8 AZR 465/00 -

I. Arbeitsgericht
Arnsberg
- 3 Ca 792/98 O -
Urteil vom 30. März 1999

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 10 (16) Sa 1012/99 -
Teilurteil vom 5. April 2000
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 465/00




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