JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
| Rechtsgebiete: | BGB, Bundes-Manteltarifvertrag für den Güterfernverkehr |
| Schlagworte: | Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber |
| Stichwort: | Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung von etwaigen Geldbußen für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Vorschriften über Lenkzeiten im Güterfernverkehr sind sittenwidrig und daher nach § 138 BGB unwirksam. 2. Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnungen bewußt in Kauf nimmt, daß es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt sittenwidrig und ist nach § 826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verhängt werden. Aktenzeichen: 8 AZR 465/00 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 465/00 - I. Arbeitsgericht Arnsberg - 3 Ca 792/98 O - Urteil vom 30. März 1999 II. Landesarbeitsgericht Hamm - 10 (16) Sa 1012/99 - Teilurteil vom 5. April 2000 |
| Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 465/00 | |
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