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Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei widerrufener Dauerfristverlängerung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 17/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:UStDV, FGO, AO, UStG, UStR 2000
Schlagworte:Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei widerrufener Dauerfristverlängerung - Entfallen des Rechtsgrundes für die Sondervorauszahlung - keine Unterbrechung des Besteuerungszeitraums bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Abrechnungsbescheid
Stichwort:Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei widerrufener Dauerfristverlängerung
Leitsatz:Wird die Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen widerrufen und die Sondervorauszahlung auf die Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum, für den die Fristverlängerung gilt, angerechnet, ist der insoweit nicht verbrauchte Betrag der Sondervorauszahlung nicht zu erstatten, sondern mit der Jahressteuer zu verrechnen. Nur soweit die Sondervorauszahlung auch durch diese Verrechnung nicht verbraucht ist, entsteht ein Erstattungsanspruch.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 17/08




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