JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erstattung der Aufwendung auf Grund von Übertragungen von Rentenanwartschaften in einem Bagatellfall durch den Träger der Versorgungslast
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGB I, SGB IV, SGB X, VAErstV, BGB |
| Schlagworte: | Abwicklung des Versorgungsausgleichs, Erstattung der Aufwendung auf Grund von Übertragungen von Rentenanwartschaften in einem Bagatellfall durch den Träger der Versorgungslast, Verjährung |
| Stichwort: | Erstattung der Aufwendung auf Grund von Übertragungen von Rentenanwartschaften in einem Bagatellfall durch den Träger der Versorgungslast |
| Leitsatz: | 1. Liegt ein Bagatellfall iS des § 225 Abs 2 S 1 SGB VI vor, steht dem Rentenversicherungsträger ein Erstattungsanspruch gegen den Träger der Versorgungslast ausschließlich aus dieser Norm, niemals aus § 225 Abs 1 S 1 SGB VI, zu. 2. Der Erstattungsanspruch aus § 225 Abs 2 S 1 SGB VI verjährt in analoger Anwendung des § 113 SGB X in vier Jahren. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 8/05 R | |
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