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ersparte Aufwendungen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 3.05 vom 04.05.2006

Rechtsgebiete:GG, EKrG, EKrG 1971, ENeuOG, FStrG
Schlagworte:Straßenüberführung über Bahnstrecke, Straßenbaulastträger, Gemeindestraße, Eisenbahnunternehmer, Erhaltungslast, Übergang, Rückwirkung, Gemeindeprivileg, Gewährleistungsanspruch, Kostenersatz, Aufwendungsersatz, unterlassene Erhaltungsmaßnahme, Instandsetzung, Sanierung, Erneuerung, wesentliche Änderung, normativer Schadensbegriff, ersparte Aufwendungen, fiktive Sanierungskosten, Vorteilsausgleich, Abriss, Neubau
Stichwort:ersparte Aufwendungen
Leitsatz:1. Die rückwirkende Inkraftsetzung der durch § 19 Abs. 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) in der Fassung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2858) angeordneten Einstehenspflicht des Eisenbahnunternehmers für den ordnungsgemäßen Erhaltungszustand einer zum 1. Januar 1994 in die Erhaltungslast des kommunalen Straßenbaulastträgers übergegangenen Straßenüberführung ist verfassungsgemäß.

2. § 19 Abs. 3 EKrG begründet einen öffentlich-rechtlichen Anspruch des kommunalen Straßenbaulastträgers auf Erstattung zweckgebundener Aufwendungen für bis zum 1. Januar 1994 unterbliebene Unterhaltungsmaßnahmen an einer Straßenüberführung.

3. Aus § 19 Abs. 3 EKrG folgt kein Anspruch auf Erstattung anteiliger "fiktiver" Sanierungskosten in Höhe der von dem Eisenbahnunternehmer ersparten Aufwendungen, wenn der kommunale Straßenbaulastträger anstelle einer Sanierung des noch nicht abgängigen Altobjekts dieses abreißt und einen den veränderten Verkehrsbedürfnissen angepassten Neubau errichtet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 3.05



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 03.14 vom 10.11.2005

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kinder- und Jugendhilfe, Kostenbeitrag der Eltern für Hilfemaßnahmen, ersparte Aufwendungen, Unterhaltsrichtwert nach der "Düsseldorfer Tabelle", angemessener Abschlag für fortlaufende Wohnkosten
Stichwort:ersparte Aufwendungen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 03.14

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 24.03 vom 29.01.2004

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kostenbeitrag, Heranziehung zu -, ersparte Aufwendungen, Betreuungsaufwand als -, Aufwendungen, ersparte -, Betreuungsaufwand als ersparte Aufwendungen.
Stichwort:ersparte Aufwendungen
Leitsatz:1. Ersparte Aufwendungen im Sinne des § 94 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII sind lediglich die finanziellen Mittel, die die Eltern bzw. ein Elternteil, mit denen bzw. mit dem ein Kind vor Beginn der Hilfe zusammengelebt hat, tatsächlich aufgewendet haben, und die aufgrund der auswärtigen Unterbringung nicht mehr aufgewendet werden müssen. Hierzu gehört ersparter Erziehungs- oder Betreuungsaufwand dann nicht, wenn er sich nicht in finanziellen Aufwendungen niedergeschlagen hatte. Auch die Möglichkeit, aufgrund der größeren zeitlichen Verfügbarkeit durch Wegfall von Erziehungs- und Betreuungspflichten zusätzliches Einkommen zu erzielen, begründet keine "ersparten Aufwendungen".

2. Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag auf der Grundlage von nach Einkommensgruppen gestaffelten Pauschalbeträgen nach § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII setzt voraus, dass den Eltern oder dem Elternteil, die oder der zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden sollen, durch die auswärtige Unterbringung tatsächlich Aufwendungen erspart werden, an die eine solche Festlegung für die Bemessung des Kostenbeitrags anknüpfen kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.03

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 4 U 4/00 vom 19.12.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadenersatz, culpa in contrahendo, entgangener Gewinn, ersparte Aufwendungen, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Gemeinkosten der Baustelle
Stichwort:ersparte Aufwendungen
Leitsatz:1. Der Vermögensschaden ist im Wege der Differenzhypothese zu ermitteln, dabei muss sich jedoch der Geschädigte im Wege der Vorteilsausgleichung die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

2. Der Einwand ersparter Aufwendungen bei der Geltendmachung von entgangenem Gewinn i.S.v. § 252 BGB ist von Amtswegen zu prüfen.

3. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass der Geschädigte für die Höhe des Schadensersatzanspruchs und damit auch für die ersparten Aufwendungen die volle Darlegungs- und Beweislast trägt.

4. Nicht zu den ersparten Aufwendungen gehören wegen ihres Fixkostencharakters die baubetriebswirtschaftlichen Kalkulationsposten "Allgemeine Geschäftskosten" sowie "Wagnis und Gewinn".
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 4 U 4/00


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