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Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 ZB 06.1638 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:BayBO, BauGB, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Mobilfunk-Antennenanlage in einem faktischen reinen Wohngebiet, isolierte Ausnahme, Begriff der Ausnahme, fernmeldetechnische Nebenanlage, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Stichwort:Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Leitsatz:1. Die Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB ist nicht von einer atypischen Situation abhängig.

2. Den Ausnahmefall macht tatbestandlich die Zulässigkeit des Vorhabens trotz seiner grundsätzlich gebietsfremden Charakteristik aus, weil es nach den Verhältnissen des Einzelfalls nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets (ausnahmsweise) nicht widerspricht.

3. Zur Frage planerischer Gestaltungsfreiheit bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer tatbestandlichen Ausnahme.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 15 ZB 06.1638



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 10 S 6.06 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung für Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde, Standort der WEA, keine gebiets- und parzellenscharfe Ausweisung, Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin, Führung des Raumordnungskatasters (ROK), (keine) entgegenstehenden öffentlichen Belange, sonstige Pläne i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Kreisentwicklungsplan, Kreisentwicklungskonzeption, Einkreisung, Freiraumschutz, (keine) Verunstaltung der Landschaft, Streitwert, Streitwertkatalog Nr. 22.5. und Nr. 9.7.
Stichwort:Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Leitsatz:Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 10 S 6.06

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 10 S 5.06 vom 05.07.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Baugenehmigung für Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde, Standort der WEA, Sachkunde der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Brandenburg und Berlin, Führung des Raumordnungskatasters (ROK), keine gebiets- und parzellenscharfe Ausweisung, Standort im Randbereich bzw. Grenzbereich eines Windeignungsgebiets, (keine) entgegenstehenden öffentlichen Belange, sonstige Pläne i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, Kreisentwicklungsplan, Kreisentwicklungskonzeption, Einkreisung, Freiraumschutz, (keine) Verunstaltung der Landschaft, Streitwert, Streitwertkatalog Nr. 22.5. und Nr. 9.7.
Stichwort:Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Leitsatz:1. Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus.

2. Da raumordnerische Festsetzungen i.d.R. nicht gebiets- und parzellenscharf angelegt sind, stellt ein Standort in Randbereichslage keine vom planerisch erfassten Regelfall abweichende "Sonderkonstellation" dar.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 10 S 5.06

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 S 115.05 vom 29.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BNatSchG, ROG, BbgNatSchG
Schlagworte:Vorläufiger Rechtsschutz, Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Reichweite des Abwehranspruchs der Gemeinde, (keine) entgegenstehenden Belange des Naturschutzes, Anforderungen an die Beurteilungsgrundlage für die Ausübung des Beteiligungsrechts, "Tabubereiche" nach der Richtlinie über tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen, (keine) Auswirkungen auf Europäisches Vogelschutzgebiet
Stichwort:Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Leitsatz:1. Einer Gemeinde steht gegen eine Baugenehmigung für ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben (Windkraftanlage), die unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilt worden ist, auch dann ein Abwehrrecht zu, wenn sie sich ausschließlich auf solche entgegenstehende öffentliche Belange beruft, die nicht speziell dem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (anders für immissionsschutzrechtliche Genehmigung VGH Kassel, Beschluss vom 27. September 2004 - 2 TG 1630/04 - zitiert nach Juris).

2. Ob ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich unzulässig ist, weil ihm Belange des Naturschutzes entgegenstehen, ist innerhalb einer die gesetzliche Wertung für den konkreten Einzelfall nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln. Hierbei kommt der Lage in einem sog. Tabubereich nach der Richtlinie über tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen in Brandenburg nicht in jedem Fall ein so hohes Gewicht zu, dass das Vorhaben trotz der grundsätzlichen Privilegierung bauplanungsrechtlich unzulässig wäre.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 115.05


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