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Ersetzung der Zustimmung des Ehegatten zur Vermögensverfügung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 238/05 vom 12.07.2006

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Ersetzung der Zustimmung des Ehegatten zur Vermögensverfügung, Erledigung der Hauptsache
Stichwort:Ersetzung der Zustimmung des Ehegatten zur Vermögensverfügung
Leitsatz:Hat das Amtsgericht die Zustimmung eines Ehegatten zur Teilungsversteigerung nach § 1365 BGB ersetzt, erledigt sich die Hauptsache des Beschwerdeverfahrens mit der Rechtskraft der Scheidung (im Anschluss an OLG Celle FamRZ 1983, 591).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 238/05




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