JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > erschlossenes Grundstück
| Rechtsgebiete: | LStrG |
| Schlagworte: | Bebauung, Befahrbarkeit, Erschließung, Erschließungsbeitragsrecht, erschlossenes Grundstück, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenpflicht, Grundstück, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Länge, Nutzungsvorteil, Primärerschließung, Reinigung, Reinigungspflicht, Sekundärerschließung, selbständige Anlage, selbständiges Gewicht, Stichweg, Straße, Straßennetz, Straßenreinigung, Straßenreinigungs-gebühr, Straßenreinigungsrecht, Vorteil, Weg, Wegeanlage, wirtschaftliche Nutzung, Wohnweg |
| Stichwort: | erschlossenes Grundstück |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff des "erschlossenen Grundstücks" nach § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG, der die Straßenreinigungsgebührenpflicht auslöst, ist nicht mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff gleichzusetzen. 2. "Erschlossen" im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist ein Grundstück, wenn die Anlage rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232). 3. Für die straßenreinigungsrechtliche Erschließung ist nicht zugleich neben der so genannten Sekundärerschließung durch einen gewöhnlich für Kraftfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnweg eine Primärerschließung durch eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Straße erforderlich. 4. Wohnwege sind selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder des planungsrechtlichen Zusammenhangs mit einem Gesamtsystem der inneren Erschließung eines Wohngebiets ein gewisses selbständiges Gewicht haben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11436/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG, LStrG |
| Schlagworte: | Äquivalenzprinzip, angrenzendes Grundstück, Anlieger, Anliegeranteil, Durchgangsstraße, Eigenanteil, Ermäßigung, erschlossenes Grundstück, Gebührenrecht, Gebührenschuldner, Gemeindeanteil, Gleichbehandlung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Grundstück, Heranziehung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Kosten, Leistung, Minderleistung, Reinigungsleistung, Satzung, Selbstverwaltungsrecht, Straße, Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühr, Unterbrechung, Vorteil, wegepolizeiliche Pflichten |
| Stichwort: | erschlossenes Grundstück |
| Leitsatz: | 1. § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG Rheinland-Pfalz, wonach die Gemeinde die Eigentümer oder Besitzer der an die Straße angrenzenden sowie der durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu den ihr durch die Straßenreinigung entstehenden Kosten heranziehen kann, gibt ihr das Wahlrecht, durch satzungsrechtliche Bestimmung den Kreis der Gebührenschuldner auf die angrenzenden Grundstücke zu beschränken und von der Heranziehung der so genannten Hinterlieger abzusehen. 2. Der Anteil des Einrichtungsträgers, den dieser gemäß § 17 Abs. 3 Satz 4 LStrG "für die Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr" zu übernehmen hat (so genannter Gemeindeanteil) ist selbst dann noch angemessen, wenn er auch für Straßen mit sehr starkem Durchgangsverkehr (hier Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße) auf 30 v.H. begrenzt ist. 3. Eine satzungsrechtliche Regelung, die eine Gebührenermäßigung für die Unterbrechung der Reinigungsleistung erst ab einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Monaten vorsieht, ist noch mit dem gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzip vereinbar. 4. Einwendungen im Hinblick auf eine Minderleistung in Bezug auf die Wahrnehmung der Reinigungspflicht punktuell vor einem heranzuziehenden Grundstück (hier: unzureichende Unkrautentfernung in einer Ablaufrinne) sind unbehelflich, solange die Reinigung bezüglich des gesamten Straßenzugs im Großen und Ganzen ordnungsgemäß erfolgt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11037/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, Vorausleistungspflicht, Erschließungsbeitragsvorausleistung, Vorausleistungsbescheid, Vorteil, Erschließungsaufwand, Erschließungsanlage, Verteilung, Aufwandsverteilung, Grundstück, Wegeparzelle, Gewerbebetrieb, Gesamtgrundstücksfläche, gewerbliche Nutzung, Lagerplatz, Betriebsgrundstück, Nutzbarkeit, Bauunternehmung, einheitliche Nutzung, wegemäßige Erschließung, Zufahrt, Zuwegung, Festsetzung, Bebauungsplan, erschlossenes Grundstück, Erschlossensein, Beitragspflicht, Anbaustraße, Bebaubarkeit, Bauland, Erreichbarkeit, Erreichbarkeitserfordernis, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, Angewiesensein, Eigentümeridentität, Eigentümerverschiedenheit, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigter, Gesellschafter, Komplementär, Komplementär-GmbH, GmbH, GmbH & Co. KG |
| Stichwort: | erschlossenes Grundstück |
| Leitsatz: | Schmale, aber gewerblich nutzbare Grundstücke (Wegeparzellen) sind in die Verteilung des Erschließungsaufwands einzubeziehen, wenn es sich dabei nicht um Grundflächen einer selbständigen oder unselbständigen Erschließungsanlage handelt. Hinterliegergrundstücke, denen ein Anliegergrundstück die Erreichbarkeit in dem baurechtlich erforderlichen Umfang und damit die wegemäßige Erschließung vermittelt, können auch dann i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen sein, wenn die Eigentümer von Anlieger- und Hinterliegergrundstücken verschieden sind. Hat es der Eigentümer der Hinterliegergrundstücke in der Hand, die baurechtlichen Erreichbarkeitserfordernisse unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks zu erfüllen, sind (auch) die Hinterliegergrundstücke in die Aufwandsverteilung einzustellen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10578/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, AO |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Beitragspflicht, erschlossenes Grundstück, Anliegergrundstück, wirtschaftliche Einheit, Hinterliegergrundstück, Baulast, Eigentümeridentität, Missbrauch, Gestaltungsmöglichkeit, Umgehung, aktives Handeln, Unterlassen, Beitragsvermeidungsabsicht, Baulandumlegung |
| Stichwort: | erschlossenes Grundstück |
| Leitsatz: | Aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls kann die durch ein Unterlassen bewirkte Vermeidung des Entstehens der Beitragspflicht einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO darstellen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10098/03.OVG | |
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