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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LC 170/04 vom 03.05.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BGB, GVG, VwVfG
Schlagworte:Angemessenheit, Erschließungsvereinbarung, Koppelungsverbot, städtebaulicher Vertrag
Stichwort:Erschließungsvereinbarung
Leitsatz:Gegenstand einer vertraglichen Regelung zwischen einer Gemeinde und einem Grundstückseigentümer kann - unabhängig von ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung - auch eine von den einschlägigen Bebauungsplänen abweichende, aufgelockertere Bebauung sein.

Die Beurteilung der Angemessenheit der in einem städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen ist an den gesamten Umständen auszurichten. Dies erfordert eine einheitliche Betrachtung der Interessen aller am Vertrag Beteiligten.

Zum sog. Koppelungsverbot bzw. dem Verbot des Verkaufs von Hoheitsrechten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LC 170/04




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