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Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 11 C 16.00 vom 26.09.2001

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung, Erschließungsanlage, Stichstraße, Selbständigkeit, Bebauungsmassierung, Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage, Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Stichwort:Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung
Leitsatz:Eine Stichstraße ist nicht ohne weiteres schon deshalb als erschließungsbeitragsrechtlich unselbständig zu qualifizieren, weil sie - bei geradem Verlauf - lediglich eine Länge von 75 m aufweist. Werden im allgemeinen Wohngebiet auf der überwiegenden Länge einer solchen Stichstraße zu beiden Seiten zwei- bis dreigeschossige Gebäude in geschlossener Bauweise errichtet und dient sie zusätzlich der Erschließung einer an ihren Wendehammer anschließenden drei- bis viergeschossigen Bebauung, so muss sie wegen dieser "Bebauungsmassierung" als selbständig angesehen werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 16.00




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