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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 83/08 vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:NBauO
Schlagworte:Anspruch auf Erschließung, Baulast, Erschließung, Anspruch auf, Gemeinschaftsanlage, Privatstraße
Stichwort:Erschließung
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Erschließung ist nur auf die Herstellung des für die Erschließung Unerlässlichen gerichtet.

2. Eine Gemeinde ist nicht immer verpflichtet, Eigentümern von Grundstücken, die von einer öffentlichen Straße durch gemeindeeigene Grundstücke getrennt werden, eine Baulast zu deren Überquerung einzuräumen. Es kann vielmehr ausreichen, diesen Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, dort eine Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 52 NBauO zu verwirklichen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 83/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 312/06 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:NBauO
Schlagworte:Anliegergrundstück, Erschließung, Feuerwehrfahrzeug, Hinterliegergrundstück, Stichweg, Vorderliegergrundstück
Stichwort:Erschließung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 312/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 120/06 vom 27.03.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließung, Erschließung, ausreichende, Großflächigkeit
Stichwort:Erschließung
Leitsatz:1. Die Erschließung eines Lebensmittelmarktes mit 700 qm Verkaufsfläche kann im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB auch dann gesichert sein, wenn das Baugrundstück zwar nicht ohne Verkehrsgefährdung "nach links" verlassen, jedoch durch Baumaßnahmen hinreichend verlässlich ausgeschlossen werden kann, dass dies (in nennenswertem Umfang) geschieht und der Markt auch bei der Betriebsweise "rechts rein - rechts raus" finanziell auskömmlich betrieben werden kann.

2. Zu den Auswirkungen, die ein solcher Markt im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB (Fassung EAG Bau 2004) auf den rund 300 m östlich davon beginnenden zentralen Versorgungsbereich hat/haben kann.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 120/06

HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 N 869/07 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BImSchG, BNatSchG, FFH-RL
Schlagworte:aktiver und passiver Schallschutz, Artenschutz, Befreiung, Befreiungslage, DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", Erschließung, europäische Vogelarten, flächenbezogene Schallleistungspegel, private Grundstückszufahrt, Sondergebiet "Stadtbahnhof", Tatbestandswirkung, Verkehrslärmschutz, Zauneidechse
Stichwort:Erschließung
Leitsatz:1. Ein Bebauungsplan, dessen Verwirklichung an artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Störungsverboten im Sinne des § 42 BNatSchG scheitert, kann gegen § 1 Abs. 3 BauGB verstoßen. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB liegt aber nicht vor, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung gemäß § 62 BNatSchG vorliegen (sog. Befreiungslage).

2. Einzelfall, in dem es durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG eine Befreiung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erteilen.

3. Die Niststätten europäischer Vogelarten sind dann nicht im Sinne des § 42 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG betroffen, wenn die im Plangebiet festgestellten Vogelarten ihre Niststätten nur während einer Brutperiode nutzen und auch auf die künftige Nutzbarkeit des Brutreviers nicht angewiesen sind, da genügend Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung vorhanden sind.

4. Die Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel ist hinreichend bestimmt, wenn sich mit Hilfe der Bebauungsplanbegründung feststellen lässt, nach welcher Methode die voraussichtliche Schallausbreitung zu berechnen ist (hier: Bezugnahme auf die DIN 18005).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 N 869/07


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