JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Erschlichene Einbürgerung
| Rechtsgebiete: | RuStAG, VwVfG |
| Schlagworte: | Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung, zeitnahe Rücknahme, Rücknahmegrenze, Rücknahmefrist |
| Stichwort: | Erschlichene Einbürgerung |
| Leitsatz: | Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung achteinhalb Jahre nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist nicht mehr zeitnah und kann daher nicht auf die Ermächtigung in § 48 VwVfG (hier: i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin) gestützt werden (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.07 | |
| Rechtsgebiete: | EG, GG, BayVwVfG, RuStAG/StAG, VwGO |
| Schlagworte: | Erschlichene Einbürgerung, Rücknahme, Staatsangehörigkeit, Bewusste Täuschung, Täuschungsvorsatz, Offenbarungspflicht, Mitwirkungspflicht Staatenlosigkeit, Unionsbürgerschaft, Ergänzung von Ermessenserwägungen |
| Stichwort: | Erschlichene Einbürgerung |
| Leitsatz: | Eine durch bewusste Täuschung (hier: Verschweigen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren) erwirkte Einbürgerung kann auch dann gem. Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen werden, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird und die Unionsbürgerschaft verliert; aus Europarecht ergibt sich keine Verpflichtung, von der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung abzusehen. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 B 03.2462 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, RuStAG, StAG, VwVfG |
| Schlagworte: | Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Rücknahme, Täuschung, erschlichene Einbürgerung, Ermessen, eheliche Lebensgemeinschaft, Scheinehe, Vermeidung von Staatenlosigkeit, einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie |
| Stichwort: | Erschlichene Einbürgerung |
| Leitsatz: | 1. Die Qualifizierung einer gültig geschlossenen Ehe als sog. Scheinehe steht der Eigenschaft als "Ehegatte" im Sinne des § 9 RuStAG (jetzt StAG) nicht entgegen. 2. Bei einer sog. Scheinehe ist eine positive Ausübung des Einbürgerungsermessens regelmäßig ausgeschlossen. 3. Die Rücknahme der - von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten - (Mit-)Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, die auf der Grundlage des § 8 RuStAG zu einer einheitlichen Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie führen sollte, erfordert eine eigenständige Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 6.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG, RuStAG, VwGO, VwVfG, EG, EMRK |
| Schlagworte: | Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Rücknahme, Täuschung, erschlichene Einbürgerung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Verbot des Entzugs der Staatsangehörigkeit, Vermeidung von Staatenlosigkeit, Unionsbürgerschaft nach EG-Vertrag, Ermessen, Nachschieben von Ermessenserwägungen, Mitteilung ausländischer Ermittlungsverfahren, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Verletzung des rechtlichen Gehörs |
| Stichwort: | Erschlichene Einbürgerung |
| Leitsatz: | 1. Eine durch bewusste Täuschung erwirkte Einbürgerung kann nach den Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (hier: Art. 48 BayVwVfG) zurückgenommen werden. 2. Das verfassungsrechtliche Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG bewahrt nicht vor der Rücknahme einer derart erschlichenen Einbürgerung. 3. Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthält die verfassungsrechtliche Wertentscheidung, den Eintritt von Staatenlosigkeit nach Möglichkeit zu verhindern. Diese Wertentscheidung ist in die Ermessensentscheidung über die Rücknahme einer Einbürgerung einzustellen und gegen das öffentliche Interesse an der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung abzuwägen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 19.02 | |
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