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Erschleichen einer Leistung

Entscheidungen der Gerichte




HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 166/04 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:GG, EMRK, AufenthG
Stichwort:Erschleichen einer Leistung
Leitsatz:1. Eine nach der Vorschrift in § 53 Nr. 2 AufenthG zwingende Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen und hier aufgewachsenen Ausländers, der keinen besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 AufenthG genießt, kann im Einzelfall wegen Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rechtswidrig sein.

2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung, die wegen Betäubungsmittelkriminalität erfolgt, der Umstand erheblich, ob Handeltreiben oder (bloßer) Erwerb und Konsum vorliegen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 166/04



OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 506/08 vom 10.03.2009

Rechtsgebiete:StPO
Stichwort:Erschleichen einer Leistung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss 506/08

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 260/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:UWG, BGB
Stichwort:Erschleichen einer Leistung
Leitsatz:1. Die Verwendung einer vorformulierten Klausel, mit der die Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe eingeholt wird, ist grundsätzlich zulässig.

2. Die Verwendung einer Klausel auf der Teilnehmerkarte für ein einer Zeitschrift beigefügtes Gewinnspiel, welche sich unter der Rubrik "Telefonnr." befindet und lautet : " zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z GmbH , freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden" verstößt gegen die §§ 3,4 Nr.11, 7 Abs.2 Nr.2 UWG i.V.m. § 307 Abs.1 S.1, Abs.2 Nr.1 BGB , weil sie inhaltlich über den erkennbaren Zweck eines derartigen Gewinnspiels hinausgeht.

3. Die Verwendung der Klausel ist außerdem wegen Intransparenz gemäß den §§ 3,4 Nr.11, 7 Abs.2 Nr.2 UWG i.V.m. § 307 Abs.1 S.2 BGB und gemäß § 4 Nr.5 UWG wettbewerbswidrig.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 260/08

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 16/09 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Betrug, Aufhebung, Unfall als Berufsunfall dargestellt, Erschleichen einer Rente, Vorsatz unklar, unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung, Übernahme der Behandlungs- und Fahrtkosten, Anspruch gegen die Krankenkasse, erstrebter Vermögensvorteil, Arbeitsunfall, Freizeitunfall
Stichwort:Erschleichen einer Leistung
Leitsatz:Aus den tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Betruges muss sich ergeben, dass der Angeklagte in der Absicht handelte, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 16/09


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