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Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Beschluss, 2 SsBs 51/09 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Erscheinen, Entbindung, Hauptverhandlung
Stichwort:Erscheinen
Leitsatz:Die Nichtentbindung des Betroffenen vom Erscheinen zur Hauptverhandlung kann dann nicht rechtsfehlerhaft sein, wenn der Betroffene angeregt hat, das Fahrverbot aus beruflichen Gründen entfallen zu lassen, seine Angaben hierzu unzureichend sind und er nicht unmissverständlich klargestellt hat, auch hierzu keine weiteren Angaben machen zu wollen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 2 SsBs 51/09



OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 415/08 vom 01.07.2008

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Entbindung, Erscheinen, Anwesenheit, Hauptverhandlung, Begründung, Verfahrensrüge, Aufklärungserfolg
Stichwort:Erscheinen
Leitsatz:Teilt der Verteidiger der Betroffenen dem Amtsgericht mit, dass der Betroffene nicht bestreite, zur Tatzeit Fahrer des gemessenen Fahrzeugs gewesen zu sein, ist von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin keine weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten und er von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu entbinden.

Auch die Frage, ob ausnahmsweise von der Verhängung einer Fahrverbotes unter angemessener Erhöhung des Bußgeldes nach § 4 Abs. 4 BkatV abgesehen werden kann, rechtfertigt die Ablehnung eines Entbindungsantrages nicht, weil es dafür grundsätzlich nicht auf den persönlichen Eindruck von dem/der Betroffenen in der Hauptverhandlung ankommt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 415/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 21 W 1/07 vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Partei, Erscheinen, persönliches Erscheinen, Ordnungsgeld, Nichterscheinen, Verschulden
Stichwort:Erscheinen
Leitsatz:1. Mit Fragen zu ihren persönlichen Lebensumständen muss die Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden ist, nicht rechnen, wenn das Gericht die Entsendung eines Vertreters nach § 141 II 2 ZPO anheim gestellt und entsprechende Fragen nicht angekündigt hat.

2. Ein Ordnungsgeld ist deshalb auch dann nicht gerechtfertigt, wenn der entsandte Vertreter solche Fragen nicht oder nur unzureichend beantworten kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 21 W 1/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 W 65/06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ordnungsgeld, Ladung, Partei, Erscheinen, persönliches Erscheinen
Stichwort:Erscheinen
Leitsatz:1. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die gemäß § 141 ZPO persönlich geladene, aber nicht erschienene Partei kommt nicht in Betracht, wenn eine Aufklärung des Sachverhalts nicht geboten, Gegenstand der Verhandlung nur Rechtsfragen waren.

2. Über § 141 ZPO kann die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen im Termin nicht mittelbar erzwungen werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 65/06


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