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Ersatzzustellung mit mangelhafter Zustellungsurkunde

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 21 W 2569/01 vom 11.12.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ersatzzustellung mit mangelhafter Zustellungsurkunde
Stichwort:Ersatzzustellung mit mangelhafter Zustellungsurkunde
Leitsatz:1. Bei einer Ersatzzustellung durch Niederlegung ist der Ort der Zustellung/der Mitteilung über die Niederlegung in verkehrsüblicher Weise auch nach Straße und Hausnummer näher zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so leidet die Zustellung unter einem erheblichen Mangel, der die Zustellung unwirksam macht.

2. Eine Berichtigung der Zustellungsurkunde nach ihrer Rücksendung ändert an diesem Ergebnis grundsätzlich nichts.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 21 W 2569/01




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