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Ersatzwohnraum

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 303/03 vom 23.12.2003

Rechtsgebiete:BauGB, StBauFG
Schlagworte:Ersatzwohnraum, Sanierungsbiet
Stichwort:Ersatzwohnraum
Leitsatz:Die Aufhebung eines Mietverhältnisses nach § 182 BauGB setzt nicht voraus, dass der angemessene Ersatzwohnraum bereits im Zeitpunkt der Aufhebungsverfügung konkret und rechtlich abgesichert zur Verfügung steht. Es reicht aus, wenn im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.

Wer selbst Eigentümer verfügbaren, angemessenen Ersatzwohnraums ist, kann nicht verlangen, dass ihm angemessener Ersatzwohnraum auf Kosten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 303/03



HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 1212/96 vom 20.09.2001

Rechtsgebiete:MRVerbG, Hess. ZweckentfremdungsVO, 2. WoBauG, HWoAufG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, Zweckentfremdung von Wohnraum, Umwidmung zu gewerblichen Zwecken, Rechtsgültigkeit der Hessischen Zweckentfremdungsverordnung, Ersatzwohnraum, Erweiterung, Instandsetzung und Modernisierung geschützten Wohnraums, Mindestanforderungen, Missstand, Mangel, vertretbarer und zumutbarer Modernisierungs- und Renovierungsaufwand, Mansarden, Mansardenräume, Spitzboden, Abort, Wohnräume
Stichwort:Ersatzwohnraum
Leitsatz:Eine zweckentfremdungsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Umwidmung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken darf nicht erteilt werden, wenn der angebotene Ersatzwohnraum lediglich in der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bereits bestehenden, geschützten Wohnraumes besteht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 1212/96

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 4070/99 vom 24.01.2000

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Abbruch, Neubau, Wohnraum, Ersatzwohnraum, Zweckentfremdung, Nebenbestimmung, Auflage, Frist
Stichwort:Ersatzwohnraum
Leitsatz:Im Falle der Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum kann die Behörde die Verwirklichung eines angemessenen Ersatzraumangebots auch dann ohne Weiteres durch eine geeignete Auflage sicherstellen, wenn der zweckentfremdete Wohnraum vom Eigentümer selbst genutzt wurde und auch der Ersatzwohnraum von ihm genutzt werden soll.

Zur Bemessung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Verpflichtung, Ersatzwohnraum zu schaffen und der Wohnnutzung zuzuführen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 4070/99

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TZ 2293/99 vom 19.01.2000

Rechtsgebiete:MRVerbG, HWoZBG
Schlagworte:Ersatzwohnraum, Vergleichsmiete, Wohnraum, Zweckentfremdung
Stichwort:Ersatzwohnraum
Leitsatz:Liegt ein genehmigungsfähiger Antrag auf Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung ohne die Auflage, der Mietpreis für den Ersatzwohnraum dürfe die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten, vor, so schließt der Anspruch auf Erteilung der Zweckentfremdungsgenehmigung ein behördliches Vorgehen nach § 2 Abs. 2 HWoZBG aus.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TZ 2293/99


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