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Ersatzweg

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 12.05 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:GG, AEG, FStrG, VwVfG, StrWG SH
Schlagworte:Planfeststellung, Schließung eines Bahnübergangs, Folgemaßnahmen, Ersatzweg, Zumutbarkeit von Umwegen, Wegeausbau, zumutbarer Ausbaustandard, Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Wegeunterhaltung, Baulastträger, Änderung der Verkehrslage, Minderung des Verkehrswertes, Entschädigung
Stichwort:Ersatzweg
Leitsatz:Bei Schließung eines Bahnübergangs, die einen Straßenanlieger dazu zwingt, einen Ersatzweg zu benutzen, verbleibt die Wegeunterhaltung in der Zuständigkeit des Trägers der Straßenbaulast. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verlangt dann nicht, dass die Pflicht zur Wegeunterhaltung dem Vorhabenträger auferlegt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 12.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 16.04 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:GG, AEG, FStrG, VwVfG, StrWG SH
Schlagworte:Planfeststellung, Schließung eines Bahnübergangs, Folgemaßnahmen, Ersatzweg, Zumutbarkeit von Umwegen, Wegeausbau, zumutbarer Ausbaustandard, Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Wegeunterhaltung, Baulastträger, Änderung der Verkehrslage, Minderung des Verkehrswertes, Entschädigung
Stichwort:Ersatzweg
Leitsatz:Bei Schließung eines Bahnübergangs, die einen Straßenanlieger dazu zwingt, einen Ersatzweg zu benutzen, verbleibt die Wegeunterhaltung in der Zuständigkeit des Trägers der Straßenbaulast. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verlangt dann nicht, dass die Pflicht zur Wegeunterhaltung dem Vorhabenträger auferlegt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 16.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 A 31.98 vom 27.10.1999

Rechtsgebiete:VwVfG, AEG
Schlagworte:Planfeststellung, notwendige Folgemaßnahme, Unterbrechung einer Wegeverbindung, Ersatzweg, Planungshoheit, Abwägungsgebot, Milieuschutz, Grundstückswertminderung, Schutzauflage, Einzäunung von Grundstücken entlang eines neuen Verkehrsweges.
Stichwort:Ersatzweg
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein neuer öffentlicher Weg (hier: Geh- und Radweg) ist als solcher in der Regel keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der zukünftigen Anliegergrundstücke. Dadurch bedingte Veränderungen ihres "Wohnmilieus" haben die betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen.

2. Grundsätzlich haben die Grundeigentümer, die Anlieger eines neuen öffentlichen Weges geworden sind, keinen Anspruch auf eine Sichtschutz bietende Einzäunung.

Urteil des 11. Senats vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 11 A 31.98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 31.98


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