JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ersatzweg
| Rechtsgebiete: | GG, AEG, FStrG, VwVfG, StrWG SH |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Schließung eines Bahnübergangs, Folgemaßnahmen, Ersatzweg, Zumutbarkeit von Umwegen, Wegeausbau, zumutbarer Ausbaustandard, Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Wegeunterhaltung, Baulastträger, Änderung der Verkehrslage, Minderung des Verkehrswertes, Entschädigung |
| Stichwort: | Ersatzweg |
| Leitsatz: | Bei Schließung eines Bahnübergangs, die einen Straßenanlieger dazu zwingt, einen Ersatzweg zu benutzen, verbleibt die Wegeunterhaltung in der Zuständigkeit des Trägers der Straßenbaulast. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verlangt dann nicht, dass die Pflicht zur Wegeunterhaltung dem Vorhabenträger auferlegt wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 12.05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AEG, FStrG, VwVfG, StrWG SH |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Schließung eines Bahnübergangs, Folgemaßnahmen, Ersatzweg, Zumutbarkeit von Umwegen, Wegeausbau, zumutbarer Ausbaustandard, Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Wegeunterhaltung, Baulastträger, Änderung der Verkehrslage, Minderung des Verkehrswertes, Entschädigung |
| Stichwort: | Ersatzweg |
| Leitsatz: | Bei Schließung eines Bahnübergangs, die einen Straßenanlieger dazu zwingt, einen Ersatzweg zu benutzen, verbleibt die Wegeunterhaltung in der Zuständigkeit des Trägers der Straßenbaulast. § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG verlangt dann nicht, dass die Pflicht zur Wegeunterhaltung dem Vorhabenträger auferlegt wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 16.04 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, AEG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, notwendige Folgemaßnahme, Unterbrechung einer Wegeverbindung, Ersatzweg, Planungshoheit, Abwägungsgebot, Milieuschutz, Grundstückswertminderung, Schutzauflage, Einzäunung von Grundstücken entlang eines neuen Verkehrsweges. |
| Stichwort: | Ersatzweg |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein neuer öffentlicher Weg (hier: Geh- und Radweg) ist als solcher in der Regel keine unzumutbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit der zukünftigen Anliegergrundstücke. Dadurch bedingte Veränderungen ihres "Wohnmilieus" haben die betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen. 2. Grundsätzlich haben die Grundeigentümer, die Anlieger eines neuen öffentlichen Weges geworden sind, keinen Anspruch auf eine Sichtschutz bietende Einzäunung. Urteil des 11. Senats vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 11 A 31.98 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 31.98 | |
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