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Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 26/00 vom 25.04.2001

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
Stichwort:Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
Leitsatz:Bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte. Bei Erschöpfung der Liste ist das ersatzweise freizustellende Mitglied im Wege der Mehrheitswahl zu wählen.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 26/00




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