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Ersatzfähigkeit vorprozessual entstandener Rechtsverfolgungskosten

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 279/02 vom 12.05.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Ersatzfähigkeit vorprozessual entstandener Rechtsverfolgungskosten
Stichwort:Ersatzfähigkeit vorprozessual entstandener Rechtsverfolgungskosten
Leitsatz:1. Verletzt der WEG-Verwalter seine Pflichten aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 665 BGB, Eigentümerbeschlüsse weisungsgemäß auszuführen, steht der Anspruch auf weisungsgemäße Ausführung und ggf. auf Schadensersatz nur der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu (BGHZ 106, 222).

2. Ein Individualanspruch für den einzelnen Wohnungseigentümer auf Schadensersatz (BGHZ 115, 223) kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer den Verwalter unbefugt abmahnt und die ihm daraus entstehenden Anwaltskosten geltend macht.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 279/02




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