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Ersatzfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 35/03 vom 10.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BRAGO
Schlagworte:Ersatzfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Stichwort:Ersatzfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Leitsatz:Grundsätzlich sind im Berufungsrechtszug keine Verkehrsanwaltskosten zu erstatten. Eine Ausnahme kommt aber dann in Betracht, wenn es der Partei - auch unter Anlegung eines strengen Maßstabes - nicht zugemutet werden kann, ihren auswärtigen Prozessbevollmächtigten persönlich oder schriftlich zu unterrichten, weil der Rechtsstreit einen besonders komplexen Streitstoff betrifft, der sich gegenüber der ersten Instanz ausgeweitet hat und sich nur schwer darstellen lässt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 35/03




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