JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ersatzerbe
| Rechtsgebiete: | ErbStG, BGB |
| Schlagworte: | Besteuerung der teils mit dem einen und teils mit dem anderen Ehegatten verwandten Schlusserben bei Berliner Testament - Annäherung der erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung des Schlusserben an die des Nacherben durch § 15 Abs. 3 Satz 1 ErbStG |
| Stichwort: | Ersatzerbe |
| Leitsatz: | Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen erbschaftsteuerrechtlich nach § 15 Abs. 3 ErbStG vorrangig und ohne weitere Quotelung den mit dem Erstverstorbenen näher verwandten Schlusserben zuzuordnen. |
| Volltext: BFH - Urteil, II R 23/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Ersatzerbe |
| Leitsatz: | Ein Zuwendungsverzicht kann (ebenso wie der Erbverzicht) durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser wieder aufgehoben werden, wenn der Erblasser den Rechtszustand vor dem Verzicht durch Verfügung von Todes wegen nicht vollständig wiederherstellen könnte. |
| Volltext: BGH - Urteil, IV ZR 32/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Ersatzerbe |
| Leitsatz: | 1. Über einen "neuen" Antrag (hier: Gesuch um einen Teilerbschein anstelle des ursprünglich nachgesuchten gemeinschaftlichen Erbscheines) muss das Erstbeschwerdegericht entscheiden, sofern dieser der Vorinstanz bei der Entscheidung über die Nichtabhilfe vorgelegen hat. 2. Setzen Ehegatten einander in einem Erbvertrag gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden von ihnen, zu unbeschränkten alleinigen Erben ein und treffen sie darüberhinaus Regelungen der weiteren Erbfolge, so führt die Erbausschlagung des überlebenden Ehegatten grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit des Erbvertrages und der Folge des Eintritts der gesetzlichen Erbfolge. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-3 Wx 44/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Ersatzerbe |
| Leitsatz: | Verfügt die Erblasserin in Ziffer 4 ihres handschriftlichen Testaments hinsichtlich der unbebauten Grundstücksparzelle, dass diese von der (nicht befreiten) Vorerbin nicht verkauft und nicht bebaut werden darf, stellt der in der gleichen Ziffer angefügte zweite Satz "über das ererbte Haus kann sie verfügen wie sie will" dem Gesamtzusammenhang nach lediglich klar, dass sich die Auflagen hinsichtlich des unbebauten Grundstücks nicht auch auf das Hausgrundstück erstrecken sollen; ein Vorausvermächtnis des Hausgrundstücks (§ 2110 Abs. 2, § 2150 BGB) kann damit nicht begründet werden, vielmehr unterliegt der gesamte Nachlass den Beschränkungen der Nacherbfolge. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 109/06 | |
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