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Ersatzeinheitswert

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 35.05 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:AusglLeistG, EntschG
Schlagworte:Ausgleichsleistung, Ausgleichsleistung für einen Unternehmensanteil, Kommanditgesellschaft, Bemessungsgrundlage, Aufteilung der Bemessungsgrundlage, Nennbetrag, Gesamtnennbetrag, Kommanditeinlage, Gewinnkonto, Einheitswert, Ersatzeinheitswert, Eigenkapital, Fremdverbindlichkeiten
Stichwort:Ersatzeinheitswert
Leitsatz:Die Regelung des § 2 Abs. 6 AusglLeistG über die Bemessung der Ausgleichsleistung für Rechte, die einen Anteil am Kapital eines Unternehmens vermitteln, gilt auch für die Beteiligung an Personengesellschaften.

Bei der Ermittlung der "Nennbeträge" nach § 2 Abs. 6 AusglLeistG sind die Gewinnkonten von Kommanditisten jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie in die Berechnung des als Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Einheitswertes oder Ersatzeinheitswertes eingeflossen sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 2.06 vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:GG, EntschG, NS-VEntschG
Schlagworte:Bemessungsgrundlage für Entschädigung, Betriebsgrundstück, Einheitswert, Ersatzeinheitswert, Entschädigung, NS-Verfolgte, Reinvermögensbewertung, Unternehmensentschädigung, Verbindlichkeiten, Berücksichtigung langfristiger-, verfolgungsbedingte Verbindlichkeiten
Stichwort:Ersatzeinheitswert
Leitsatz:Bei der Unternehmensentschädigung sind langfristige Verbindlichkeiten, die auf einem Betriebsgrundstück lasten, nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG dann nicht oder nur zur Hälfte ihres zum Zeitpunkt der Schädigung valutierenden Nennwertes zu berücksichtigen, wenn kein verwertbarer Einheitswert oder Ersatzeinheitswert vorhanden und der Wert des Betriebsgrundstückes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EntschG festzustellen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 148.05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:EntschG
Schlagworte:Teilflächenentschädigung, Teilgrundstück, Entschädigung, vorhandener Einheitswert, Ersatzeinheitswert, Hilfswert
Stichwort:Ersatzeinheitswert
Leitsatz:Ist ein Grundstück, für das ein Einheitswert festgestellt wurde, nach der Schädigung geteilt worden, ist für die Berechnung der Entschädigung für ein Teilgrundstück, soweit keine anderen Gründe für die Ermittlung eines Hilfswertes nach § 3 Abs. 3 Satz 1 EntschG vorliegen, der flächenmäßig anteilige Einheitswert zugrunde zu legen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 148.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 42.03 vom 16.09.2004

Rechtsgebiete:AusglLeistG, EntschG
Schlagworte:Unternehmen, Einheitswert, Ersatzeinheitswert, Reinvermögen, Bilanz, Steuerbilanz, Handelsbilanz, Bewertungsrecht, Bewertungsgesetz, beweiskräftige Unterlage, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Anlage- und Umlaufvermögen, Westvermögen, Demontage, Reparationsschaden, Gebäude, Hauszinssteuerabgeltungsbetrag, Schutzrechte, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Wertausgleichsposten, Wertberichtigungen, Kundenanzahlung, Kürzung, Degression
Stichwort:Ersatzeinheitswert
Leitsatz:Bei der Ermittlung des Reinvermögens nach § 4 Abs. 2 EntschG ist die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der Schulden nach den Grundsätzen des steuerlichen Bewertungsrechts und des Lastenausgleichsrechts vorzunehmen, nicht nach denen des Handelsrechts.

Die in die maßgebliche Bilanz für den letzten Stichtag vor der Schädigung oder eine sonstige beweiskräftige Unterlage im Sinne von § 4 Abs. 2 EntschG eingestellten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind beim Anlage- und Umlaufvermögen, die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Rückstellungen sind als Schulden zu berücksichtigen.

Wird in der maßgeblichen Bilanz oder sonstigen beweiskräftigen Unterlage bei den Aktiva auch Westvermögen ausgewiesen, das nicht der entschädigungslosen Enteignung im Beitrittsgebiet unterlegen hat, sind die Betriebsschulden des Unternehmens nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und Satz 3 EntschG entsprechend zu mindern.

Zu Reparationszwecken demontierte Wirtschaftsgüter sind nach § 1 Abs. 3 AusglLeistG nur dann bei der Berechnung der Ausgleichsleistung auszuklammern, wenn die Wegnahme vor der entschädigungslosen Enteignung erfolgt ist. Eine entsprechende Minderung der Betriebsschulden erfolgt nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 42.03


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