JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ersatzbetreuer Verhinderungsbetreuer
| Rechtsgebiete: | BGB, VBVG |
| Schlagworte: | Betreuung, Betreuungsverein, Vergütung, Tod, Ersatzbetreuer, Billigkeit |
| Stichwort: | Ersatzbetreuer Verhinderungsbetreuer |
| Leitsatz: | Führt nach dem Tod des zum Betreuer bestellten Mitarbeiters eines Betreuungsvereins ein zum Ersatzbetreuer bestellter anderer Mitarbeiter die Betreuung fort, weil der Vormundschaftsrichter auf Anfrage unzutreffend mitgeteilt hat, es bedürfe zunächst keiner neuen Betreuerbestellung, so kann dem Betreuungsverein aus Billigkeitsgründen eine Vergütung nicht mit dem Hinweis auf die fehlende Betreuerbestellung versagt werden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 178/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Stichwort: | Ersatzbetreuer Verhinderungsbetreuer |
| Leitsatz: | Die Feststellung der Geschäftsfähigkeit bzw. der Geschäftsunfähigkeit kann nicht dem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden, sondern ist vom Gericht als Rechtsfrage selbst zu entscheiden. Der Sachverständige kann nur zur Feststellung von Tatsachen herangezogen werden, die den Schluß auf das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit bzw. auf deren Fehlen zulassen. Es besteht insoweit eine Divergenz zwischen der Entscheidung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in GRUR 2006, 131 ff. - Seitenspiegel und der Entscheidung des III. Zivilsenats vom 1.10.1987 - AZ.: III ZR 175/86. Der III. Zivilsenat ist der Auffassung, diese Schlußfolgerungen des Sachverständigen könnten bzw. müßten ggf. vom Gericht überprüft werden, während der X. Zivilsenat keine Kompetenz des Sachverständigen für diese Fragen erkennen kann. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 2416/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Ersatzbetreuer Verhinderungsbetreuer |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse |
| Volltext: OLG-BRAUNSCHWEIG - Beschluss, 2 W 221/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Ersatzbetreuer Verhinderungsbetreuer |
| Leitsatz: | 1. Ein Ersatzbetreuer kann auch für Verhinderungsfälle tatsächlicher Art bestellt werden. 2. Die Bestellung eines Ersatzbetreuers kommt nur in Betracht, wenn sie sich auf Grund der konkreten Sachlage als erforderlich erweist (vgl. § 1896 Abs. 2 BGB). Die weder zeitlich noch ínhaltlich konkretisierte Möglichkeit, dass der Betreuer wegen Krankheit zeitweise an der Wahrnehmung seiner Aufgaben verhindert sein könnte, genügt nicht. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 95/04 | |
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