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Ersatz von Vorstellungskosten

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LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 882/02 vom 29.09.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Ersatz von Vorstellungskosten, Erfassung durch Ausgleichsklausel im Vergleich, Verjährung
Stichwort:Ersatz von Vorstellungskosten
Leitsatz:1.

Vorstellungskosten aus Anlass der Eingehung des Arbeitsverhältnisses werden, wenn sich aus den Umständen nichts anderen ergibt, von einer Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich erfasst, die eine Erledigung "aller eventueller finanzieller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung" vorsieht.

2.

Ansprüche auf Ersatz von Vorstellungskosten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 6 Sa 882/02




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