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Ersatz von Detektivkosten

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LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 772/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, BDSG
Schlagworte:Ersatz von Detektivkosten, Videoüberwachung
Stichwort:Ersatz von Detektivkosten
Leitsatz:Notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer verdeckten Videoüberwachung des Arbeitnehmers ist u. a., dass vor der Videoüberwachung bereits ein konkreter Verdacht einer Straftat oder einer sonstigen schwerwiegenden Verfehlung besteht. Ein "Generalverdacht" reicht nicht.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 772/06




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