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Ersatz materieller und immaterieller Schäden

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1695/07 vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:ZPO, SGB IX, BGB
Schlagworte:materielle Rechtskraft, Ersatz materieller und immaterieller Schäden
Stichwort:Ersatz materieller und immaterieller Schäden
Leitsatz:1. Die materielle Rechtskraft eines Urteils, durch das ein Antrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes abgewiesen wurde, steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit der der Ersatz zukünftiger immaterieller Schäden, die aus dem selben Schadensereignis herrühren, verlangt wird, nicht entgegen.

2. Ist dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest bekannt, aus dem hervorgeht, dass die Arbeitsfähigkeit nur bei "definiertem Arbeitsanfall" aufrechterhalten werden kann, kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden verlangen, wenn er infolge Übertragung zusätzlicher Arbeitsaufgaben (erneut) arbeitsunfähig erkrankt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 1695/07




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