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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 106/99 vom 18.11.1999

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehegattenunterhalt - Realsplitting - Ersatz der Nachteile
Stichwort:Ersatz der Nachteile
Leitsatz:Leitsatz:

Der Unterhaltsverpflichtete kann den Ausgleich der Nachteile aus der Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings beim Unterhaltsberechtigten davon abhängig machen, daß ihm der Steuerbescheid, nicht nur eine Berechnung des Steuerberaters, vorgelegt wird. Dies gilt um so mehr, wenn die Wirtschaftlichkeit der Inanspruchnahme des Realsplittings für die Zukunft fraglich ist.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 106/99




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