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Errichtung eines Gesamtbetriebsrats bei einer politischen Partei

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 56/98 vom 09.08.2000

Rechtsgebiete:BetrVG 1972, Parteiengesetz, GG
Schlagworte:Errichtung eines Gesamtbetriebsrats bei einer politischen Partei
Stichwort:Errichtung eines Gesamtbetriebsrats bei einer politischen Partei
Leitsatz:Leitsätze:

Die Bezirke und die Landesverbände/Landesorganisationen der SPD sind rechtlich selbständige nicht eingetragene Zweigvereine innerhalb der SPD und damit ihrerseits Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. 1 BetrVG. Die für sie gebildeten Betriebsräte können bei dem Bundesvorstand der SPD keinen Gesamtbetriebsrat nach den Vorschriften des BetrVG errichten.

Aktenzeichen: 7 ABR 56/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 9. August 2000
- 7 ABR 56/98 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 4 BV 9/97 -
Beschluß vom 17. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 13 TaBV 97/97 -
Beschluß vom 9. Juni 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 56/98




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